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"In der Beschränkung zeigt sich der Meister,    
und das Gesetz nur kann uns Freiheit geben."

Goethe

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Erbrecht


Erben und vererben stellt einen vielmals schwierigen rechtlichen und zwischenmenschlichen Prozess mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung dar. Sowohl die Erbgestaltung (Testament, vorweggenommene Grundstücksübertragungen gegen Wohnrecht oder Nießbrauch, Erbverträge, Unternehmensnachfolge) als auch die Erbauseinandersetzung (Streit um Erbscheinserteilung, Auskunftsansprüche auf Nachlassinventar, Pflichtteilsklagen etc.) erfordern eine gründliche Erfassung des Sachverhalts und Gespür für die zwischenmenschlichen Verhältnisse. Wir beraten Sie individuell, gründlich und engagiert.

Erbgestaltung
Sie machen sich Gedanken über sinnvolle, rechtzeitige und steuergünstige Vermögensübertragungen, über erbrechtlich sichere Regelungen für Ihre Partner, Kinder und Angehörigen, Sie wollen vermeiden, dass Ihr Nachlass in falsche Hände gerät?

Wir zeigen auf, welche erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen durch Testament, Vermächtnis, Vor- und Nacherbschaft, Erbvertrag, gesellschaftsrechtliche Regelungen für Ihre Firma oder Praxis, oder vorweggenommene Erbfolge, insbesondere bei Übertragung von Immobilien oder Geldvermögen.

Beispiele:
Bei minderjährigen Kindern können getrennt lebende Elternteile vom Zugriff auf das Erbteil der Kinder durch Entzug des Vermögenssorgerechts gemäß § 1638 BGB ferngehalten werden. Kinder aus früheren Partnerschaften können bedacht werden, ohne dass der jetzige Partner zu kurz kommt, durch Einrichtung von Vor- und Nacherbschaft oder Vermächtnissen unter Anrechnung auf Pflichtteilsansprüche. Durch gesellschaftsrechtliche Regelungen für Ihre Firma oder Praxis kann sichergestellt werden, dass einerseits das Unternehmen nicht durch erbrechtliche Probleme blockiert und andererseits der Vermögenswert Ihres Unternehmens dem Partner oder den Kindern in angemessener Weise zugute kommt. Durch vorweggenommene Erbfolge kann steuergünstig alle zehn Jahre der Erbschaftssteuer- bzw. Schenkungssteuerfreibetrag in Anspruch genommen werden und zugleich ein Nutzungsrecht (Wohn- oder Nießbrauchsrecht) Ihnen vorbehalten werden; zugleich kann damit die Berücksichtigung dieses Vermögens bei einem eventuellen Sozialhilfebezug aufgrund Pflegebedürftigkeit vermieden werden. Ein Behindertentestament kann so gestaltet werden, dass dem behinderten Erbe Nutzungen aus dem Nachlass zugute kommen, ohne dass der Sozialhilfeträger auf den Nachlass zugreifen kann.

Wir achten darauf, dass Ihr Wille möglichst effektiv und vollständig umgesetzt wird.

Erbauseinandersetzung
Als Erbberechtigte sind Sie, ob Sie wollen oder nicht, verpflichtet, mit anderen Miterben oder Pflichtteilsberechtigten das Erbe auseinander zu setzen. Wir klären mit Ihnen, welche Auswirkungen aus gesetzlicher oder gewillkürter (Testament) Erbfolge resultieren, ob eine Erbausschlagung veranlasst ist oder Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen. Wir regeln Auskunftsansprüche unter den beteiligten Erben auf Erstellung eines vollständigen Nachlassverzeichnisses und helfen bei der Bewertung von Vermögensgegenständen. Wir prüfen, ob Schenkungen an Ehegatten während der Ehe oder an Dritte in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall zu berücksichtigen sind. Wir sorgen für eine gründliche Aufklärung des Sachverhalts und eine konstruktive Auseinandersetzung mit den beteiligten Erben, notfalls auch vor den Gerichten.

Querverweise
Wir verweisen auf familienrechtliche, steuerrechtliche und sozialrechtliche Auswirkungen der erbrechtlichen Angelegenheit. Wir arbeiten mit Notaren, Steuerberatern, Fachanwälten und Sachverständigen zusammen. Aufgrund guter englischer Sprachkenntnisse und guter Kenntnisse im internationalen Privatrecht können auch erbrechtliche Angelegenheiten mit Auslandsbezug bearbeitet werden.


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